Die Polizei handelt auf der
Rechtsgrundlage von Strafprozessordnung STPO ,
Strafgesetzbuch STGB sowie das
jeweilige Landesgesetz über die öffentliche Sicherheit
(Polizeirecht)
Diese Rechte der Polizei sind sehr
genau geregelt und lässt den Polizisten nur wenig Spielraum.
Doch das weiß der Bürger in der Regel
nicht und das nutzt der Polizist aus.
Personenkontrolle:
Guten Tag ihren Ausweis bitte: Ausweis
vorzeigen ( verpflichtend zur Feststellung der Identität )
Nach Polizeirecht erlaubt ist eine
Personenkontrolle sprich Identitätsfeststellung
Kannst du keinen Ausweis vorlegen
werden Sie versuchen dich nach 102 oder 103 STPO
(Durchsuchung und Erkennungsdienstliche
Behandlung einer verdächtigen Person ) mit zu nehmen.
Das dürfen Sie aber NUR wenn du
verdächtigt wirst eine Straftat begangen zu haben und eindeutige
Beweise vorliegen.
(Ein Beweis wäre z.B die Tüte mit dem
Geld in deiner Hand nach einem Bankraub)
Rote Augen( Verdacht auf Drogenkonsum
oder Besitz ) ist hier KEIN hinreichender Grund.
Sie dürfen allerdings bei Inpol deine
Identität erfragen, wenn du ihnen deinen Namen nennst. Das dauert
keine 30 sec. und die Polizei sieht online deine Identität.
Es besteht als KEIN Grund dich aufgrund
einer Identitätsfeststellung mit auf die Wache zu nehmen.
Entsprechend hast du das Recht dies zu verweigern.
Bei einer Personenkontrolle darf die
Polizei also ausschließlich deine Identität feststellen.
Sie dürfen dich NICHT durchsuchen, es
sei den DU stimmst der Durchsuchung zu.
Und das solltest du nicht tun.
Denn du weißt ja, alles was du sagst
und besitzt kann gegen dich verwendet werden.
Deswegen Identitätsfeststellung JA.
Wache NEIN Durchsuchung NEIN.
Nimmt dich die Polizei trotzdem mit auf
die Wache machen sie sich strafbar nach
§239 STGB Freiheitsberaubung
§240 STGB Nötigung (Absatz 4
besonders schwerer Fall da Sie als Amtsinhaber ihre Befugnisse
missbrauchen)
§343 STGB Aussageerpressung
§344 STGB Verfolgung Unschuldiger
Personen
Durchsucht dich die Polizei trotzdem
macht sie sich strafbar nach
§240 STGB Nötigung (Absatz 4
besonders schwerer Fall da Sie als Amtsinhaber ihre Befugnisse
missbrauchen)
§340 STGB Körperverletzung im Amt
§343 STGB Aussageerpressung
§344 STGB Verfolgung Unschuldiger
Personen
Anzuzeigen ist der Polizist bei der
Staatsanwaltschaft mit Strafanzeige UND Strafantrag.
Das wird der Polizist nicht Riskieren
denn seine Beförderung hängt davon ab ob er ein Verfahren anhängig
hat im System **Mitteilung in Strafsachen**.
Dabei kommt es nicht darauf an ob er
verurteilt wird oder nicht.
Es kommt alleine darauf an, wie lange
sich das Verfahren hin zieht.
(Und so ein Verfahren kann schon mal
ein Jahr dauern bis es vom Tisch ist.)
Solange ein Eintrag im System
**Mitteilung in Strafsachen** vorhanden ist, wird der Polizist NICHT
befördert.
Und das wird er nicht riskieren,
Er wird sich statt deiner ein anderes
leichteres uninformiertes Opfer suchen,
mit dem er beim Chef Punkte sammelt.
(Denn um nichts anderes geht es dem Polizisten)
Verkehrskontrolle !!
Allgemeine Verkehrskontrolle nach 36
Absatz 5 Straßenverkehrsordnung (Prüfung der Verkehrstüchtigkeit)
Diese Prüfung ist sehr genau geregelt
und lässt der Polizei nur einen sehr geringen Spielraum.
Auch hier dürfen Sie deine Identität
feststellen per Ausweis wie bei der Personenkontrolle.
Weiterhin dürfen die Polizisten die
Verkehrstüchtigkeit deines Fahrzeugs feststellen (Sichtkontrolle von
außen und Fahrzeugschein)
Weiterhin dürfen sie deinen
Führerschein verlangen um fest zu stellen ob du berechtigt bist das
Fahrzeug zu führen.
Weiterhin musst du auf Verlangen
aussteigen.
Sie dürfen keine Alkoholkontrolle
machen, (ins Röhrchen pusten,) es sei denn du riechst nach Alkohol.
Sie dürfen weiterhin weder Urin noch Schweißtest verlangen.
Sie dürfen NICHT verlangen das du
Motorhaube oder Kofferraum öffnest. Sie dürfen das Fahrzeug NICHT
durchsuchen.
Sie dürfen NUR durch die Scheiben ins
innere sehen.
Sollten die Polizisten das Fahrzeug
durchsuchen wollen solltest du dies Verweigern.
Sie dürfen dich auch nicht zu etwas
auffordern wie .. schauen sie mir mal in die Augen , gehen Sie auf
dem Strich , balancieren Sie auf einem Bein etz. Alles Quatsch.
Du solltest solche Spielchen
verweigern, denn dazu hast du das Recht.
Solches Ansinnen der Polizisten
begegnest du einfach mit der Antwort.
**** " Dazu fehlt ihnen die
Rechtsgrundlage. Soetwas ist eine physio pathologische Untersuchung
und ist kein Bestandteil einer allgemeinen Verkehrskontrolle. ich
verweigere die Mitwirkung in diesem Punkt " ****
Informelle Befragung, nennt sich
juristisch das Gespräch der Polizisten mit dir als Opfer. Nein nicht
vertippt .. ich meine Opfer.
Denn DU bist der Steigbügel ihrer
Karriereleiter. Der Polizist will dir nicht helfen, er will dir ans
Bein pissen.
Dementsprechend solltest du dich auf so
ein Gespräch NICHT einlassen, denn jede Information kann der
Polizist gegen dich verwenden und wird das in der Regel auch tun.
z.B.
Frage der Polizei: Haben Sie Alkohol
oder Drogen konsumiert? ....
Beste Antwort: Nein oder Dazu mache ich
keine Angaben
Frage: Haben sie früher schon mal
Drogen konsumiert?
Antwort: Nein oder Dazu mache ich keine
Angaben
Frage: Wohin fahren Sie denn?
Antwort: Dazu mache ich keine Angaben
Frage: Ist das ihre Freundin? (Auf dem
Beifahrersitz)
Antwort: Dazu mache ich keine Angaben
Frage: Woher kommen Sie gerade
Antwort: Dazu mache ich keine Angaben
Frage: Fahren Sie öfters hier entlang?
Antwort: Dazu mache ich keine Angaben
etz. etz .. Denn JEDE Information wird
gegen dich verwendet. Auf keinen Fall in ein Gespräch verwickeln
lassen.
Die Blutabnahme nach 81a STPO
(körperliche Untersuchung) , welche die Polizisten dir jetzt
androhen werden , ist ein schwerer Eingriff in die körperliche
Unversehrtheit des Bürgers und muss
durch Richter oder Staatsanwalt
angeordnet werden.
Das tut der aber NUR, wenn Beweise
vorliegen.
Da du aber weder ins Röhrchen gepustet
hast, noch auf einen Streifen gepinkelt hast, noch einen Schweißtest
gemacht hast und dein Auto nicht durchsucht werden darf liegen eben
keine Beweise vor.
Der Staatsanwalt wird entsprechend eine
Blutabnahme verweigern. (Es sei denn du riechst nach Alkohol)
Zwingt dich der Polizist mit auf die
Wache oder durchsucht deinen Wagen ohne deine Einwilligung ist das
wiederum eine Straftat des Polizisten nach......
§239 STGB Freiheitsberaubung
§240 STGB Nötigung (Absatz 4
besonders schwerer Fall da Sie als Amtsinhaber ihre Befugnisse
missbrauchen)
§340 STGB Körperverletzung im Amt
§343 STGB Aussageerpressung
§344 STGB Verfolgung Unschuldiger
Personen
... und du solltest dem Polizisten das
auch klipp und klar sagen, das du informiert bist und keine Skrupel
hast bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige UND Strafantrag gegen
ihn zu stellen.
Drogenkontrolle.
Sollte ein Polizist auf dich zukommen
und dir ankündigen eine Drogenkontrolle egal ob als Fußgänger oder
als Autofahrer
Antwortest du: Laut Dienstvorschrift
der Polizei ist Generalprävention verboten. Eine Drogenkontrolle
fällt unter diese Generalprävention und ist schlicht nicht erlaubt.
Das sollte ausreichen
Verhaltensregeln. Ablauf der
Kontrolle
Sei freundlich und komme dem was die
Polizei darf zügig und ohne zu meckern nach. Gib ihnen die Papiere.
Steige auf Verlangen aus dem Auto aus.
Hat sich die Kontrolle dann nicht
erledigt. Und der Polizist möchte dich in eine
**Informelle Befragung** verwickeln,
oder möchte dir in die Augen sehen, dein Fahrzeug durchsuchen oder
andere Dinge welche der Polizei nicht gestattet ist, gibst du erstmal
keine Antwort.
Statt dessen holst du ruhig und
gelassen sichtbar Zettel und Stift und fragst ihn nach seinem
Ausweis.
Meist dreht der Polizist um und die
Kontrolle hat sich erledigt. Kurz darauf bekommst du deine Papiere
und kannst weiterfahren. Die Polizei sucht sich ein einfacheres
Opfer.
Verweigert der Polizist die
ausreichend lange Einsicht in seinen Ausweis, antwortest du.
„Laut Dienstvorschrift sind Sie
verpflichtet mir auf Verlangen ihren Ausweis so zu zeigen, das ich
mir ihre Daten aufschreiben kann“
Jetzt weiß der Polizist schon, das er
kein leichtes Opfer hat und bricht die Kontrolle ab. Du bekommst
deine Papiere.
Im ungewöhnlichen Fall, das die
Polizisten dir ihre Ausweise zum notieren vorlegen wissen die
Polizisten das Sie ab jetzt in einer gefährlichen Lage sind und
werden kaum mehr tun als zu versuchen dich in eine **Informelle
Befragung** zu verwickeln. Diesem Ansinnen wirkst du einfach mit
**Dazu mache ich keine Angaben** entgegen.
Spätestens nach dem 3ten **Dazu mache
ich keine Angaben** sollte die Polizeikontrolle endgültig vorüber
sein.
Eventuell wird jetzt noch versucht dich
dazu zu bewegen in einen Alkohol oder Drogentest einzuwilligen. Auch
dieses Ansinnen verweigerst du.
Der Polizist wird dich nun fragen,
warum du so unkooperativ bist.
Darauf antwortest du nur. **Weil es
nicht nötig ist und ich auch keinen Grund für meine Weigerung
angeben muss. **
Ist die Polizeikontrolle jetzt immer
noch nicht beendet und die Polizisten verlangen immer noch nach einem
Alkohol oder Drogentest mit der Androhung dich sonst mit auf die
Wache zu nehmen. Sagst du freundlich und mit einem lächeln auf den
Lippen.
** Wenn Sie mich mitnehmen , stelle
ich beim zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige UND Strafantrag
gegen Sie beide wegen §239 STGB Freiheitsberaubung
§240 STGB Nötigung §340 STGB
Körperverletzung im Amt §343 STGB Aussageerpressung
§344 STGB Verfolgung Unschuldiger
Personen, und ihr beiden hübschen könnt es vergessen die nächsten
2 Jahre befördert zu werden **
Auch wenn die Polizisten cool bleiben,
Sie haben ein scheiß Angst davor und werden die Kontrolle beenden,
wenn du auch cool bleibst und ihnen glaubhaft vermittelst, das du dir
die Zeit nehmen wirst Sie an zu zeigen.